Leistungen / Stärken
Autor: AnjaDie IG Metall – Gemeinsam gewinnen
Unsere Leistungen
- Rechtsschutz: Sozialrecht, Arbeitsrecht
- gute Standards in Tarifverträgen und der Erhalt der Tarifautonomie
- ordentliche Ausbildungsvergütung
- 12 Monate Übernahme für Azubis
- Beratung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
- Beratung von Betriebsräten
Unsere Stärken
Nur in der Gewerkschaft können wir unsere Forderungen durchsetzen, weil wir
- Gemeinschaft bieten
- Sicherheit bieten
- Beteiligung ermöglichen
- Zukunft gestalten
Die IG Metall – Mitgliedschaft bringt’s
Anspruch auf mehr durch Tarif
Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören und für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind. Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf in Tarifverträgen vereinbartes Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubsgeld. Nichtmitglieder haben diesen rechtlichen Anspruch nicht. Weil die Arbeitgeber verhindern wollen, dass die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder wächst, stellen sie oft die nicht-organisierten Arbeitnehmer nicht schlechter als die tarifgebundenen Gewerkschaftsmitglieder. Doch das Bundesarbeitsgericht hat klar entschieden: “Der tarifgebundene Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, aufgrund des sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatzes seinen nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern das zu gewähren, was er aufgrund eines Tarifvertrages den tarifgebundenen Arbeitnehmern zu gewähren verpflichtet ist.” (Urteil des Bundesarbeitsgerichts 4 AZR 199/59 vom 20. Juli 1960)
Im Arbeitskampf: Streik- und Gemaßregeltenunterstützung
Legen die Arbeitnehmer/-innen in einer Auseinandersetzung mit den Unternehmern ihre Arbeit nieder, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, so erhalten sie von den Unternehmern keinen Lohn oder Gehalt. Daher haben die Gewerkschaften Streikkassen angelegt, um ihren Mitgliedern in dieser Zeit mit dem Streikgeld den Lohnausfall einigermaßen ausgleichen zu können.
Kostenloser Rechtsschutz bei Sozial- und Arbeitsgerichten
Nichtmitglieder müssen das selbst bezahlen und deshalb verzichten sie oft darauf, ihre berechtigten Ansprüche auch gerichtlich gelten zu machen.
Kostenlose Beratung bei Konflikten
Gewerkschaften unterstützen die Gründung von Betriebsräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber (Abmahnung, Kündigung, Überstunden, usw.).
Mitgliederbetreuung
Alle Mitglieder der IG Metall haben eine Freizeitunfallversicherung.
Günstige Fortbildung
Anspruch auf kostenlose Teilnahme an gewerkschaftlichen Bildungsveranstaltungen.
