Leistungen / Stärken

Autor: Anja

Die IG Metall – Gemeinsam gewinnen 

                

Unsere Leistungen


- Rechtsschutz: Sozialrecht, Arbeitsrecht
- gute Standards in Tarifverträgen und der Erhalt der Tarifautonomie
- ordentliche Ausbildungsvergütung
- 12 Monate Übernahme für Azubis
- Beratung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
- Beratung von Betriebsräten

Unsere Stärken


Nur in der Gewerkschaft können wir unsere Forderungen durchsetzen, weil wir
- Gemeinschaft bieten
- Sicherheit bieten
- Beteiligung ermöglichen
- Zukunft gestalten

Die IG Metall – Mitgliedschaft bringt’s 

 

Anspruch auf mehr durch Tarif


Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören und für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind. Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf in Tarifverträgen vereinbartes Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubsgeld. Nichtmitglieder haben diesen rechtlichen Anspruch nicht. Weil die Arbeitgeber verhindern wollen, dass die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder wächst, stellen sie oft die nicht-organisierten Arbeitnehmer nicht schlechter als die tarifgebundenen Gewerkschaftsmitglieder. Doch das Bundesarbeitsgericht hat klar entschieden: “Der tarifgebundene Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, aufgrund des sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatzes seinen nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern das zu gewähren, was er aufgrund eines Tarifvertrages den tarifgebundenen Arbeitnehmern zu gewähren verpflichtet ist.” (Urteil des Bundesarbeitsgerichts 4 AZR 199/59 vom 20. Juli 1960)

Im Arbeitskampf: Streik- und Gemaßregeltenunterstützung


Legen die Arbeitnehmer/-innen in einer Auseinandersetzung mit den Unternehmern ihre Arbeit nieder, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, so erhalten sie von den Unternehmern keinen Lohn oder Gehalt. Daher haben die Gewerkschaften Streikkassen angelegt, um ihren Mitgliedern in dieser Zeit mit dem Streikgeld den Lohnausfall einigermaßen ausgleichen zu können.

Kostenloser Rechtsschutz bei Sozial- und Arbeitsgerichten


Nichtmitglieder müssen das selbst bezahlen und deshalb verzichten sie oft darauf, ihre berechtigten Ansprüche auch gerichtlich gelten zu machen.

Kostenlose Beratung bei Konflikten


Gewerkschaften unterstützen die Gründung von Betriebsräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber (Abmahnung, Kündigung, Überstunden, usw.).

Mitgliederbetreuung


Alle Mitglieder der IG Metall haben eine Freizeitunfallversicherung.

Günstige Fortbildung


Anspruch auf kostenlose Teilnahme an gewerkschaftlichen Bildungsveranstaltungen.