Was tun Gewerkschaften?
Autor: AnjaGewerkschaften sind aktiv für die
Interessen ihrer Mitglieder:
Aushandeln von Tarifverträgen
Tarifverträge verbessern die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es gibt Flächentarifverträge und Firmen- bzw. Haustarifverträge. Flächentarifverträge sind Tarifverträge, die für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich (Tarifgebiet), eine bestimmte Fläche (z. B. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder den Bezirk Küste) gelten. Sie legen Mindestlöhne und -arbeitsbedingungen in tarifgebundenen Betrieben fest, die dort nicht unterschritten werden dürfen. Mit den Flächentarifverträgen ist sichergestellt, dass gleiche Mindestarbeitsbedingungen in verschiedenen Betrieben einer Branche und eines Tarifgebietes gelten. Damit werden für einzelne Betriebe gleiche Bedingungen für die Konkurrenz im marktwirtschaftlichen System geschaffen. Ohne Flächentarifverträge würde eine Unterbietungskonkurrenz der einzelnen Arbeitnehmer gegeneinander einsetzen. Firmen- oder Haustarifverträge sind Tarifverträge, die bei manchen Großbetrieben direkt zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt werden.
Die Tarifpolitik regelt nicht nur das Finanzielle, sondern auch:
- Arbeitsbedingungen
- Arbeitszeit
- Urlaubsregelungen
- Urlaubsgeld
- Übernahme von Azubis nach der Ausbildung
- Dauer der Probezeit
- Definition von “Pause” und “Arbeit”
- Richtige Eingruppierung von Arbeitnehmern
- Korrekter Ablauf bei Beendigungen des Arbeitsverhältnisses (Kündigungs- und Ausschlussfristen)
Beratung und Unterstützung bei Konflikten im Betrieb
Kein Arbeitnehmer kann alle seine Rechte überblicken. Hier hilft die gewerkschaftliche Beratung. Außerdem kann ein einzelner Arbeitnehmer auch nicht immer seine Rechte allein gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Oft braucht er Unterstützung. Und wieder hilft hier die Gewerkschaft, geeignete Mittel und Wege zu finden. Zum Beispiel bei:
- Kündigung
- Abmahnung
- Streichung von Zulagen
- Anordnung von Überstunden
Und bei vielem mehr.
Vertretung von Arbeitnehmerinteressen in der Politik
Wer zum Leben nur seine Arbeitskraft hat, die er oder sie verkaufen kann, muss auch ein Interesse an politischen Regelungen haben, die eine sozial gerechtere Welt anstreben. Demokratie, Menschenrechte und Frieden sind deshalb für die Gewerkschaften keine abstrakten Modelle, sondern Zustände, für deren Schaffung bzw. Erhaltung sich die Gewerkschaften einsetzen. Schließlich hat der Faschismus gezeigt, wohin eine antidemokratische, nationalistische und nach dem Führerprinzip organisierte Herrschaft führt.
Unterstützung von Betriebsräten und
Jugend - und Auszubildendenvertretungen
Betriebsrat und Gewerkschaft sind formal getrennt, doch etwa drei Viertel der Betriebsräte in Deutschland sind auch Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft, daher können die Gewerkschaften der Betriebsratsarbeit koordinierend und unterstützend assistieren. Während Tarifverträge direkt zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt werden, werden Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen. Natürlich unterstützt von den Gewerkschaften. Im Betriebsverfassungsgesetz werden Aufgaben und Wirkungsfeld der Betriebsräte und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen definiert. Die Betriebsräte haben Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte.
Jeder kann Betriebsrat werden, egal ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht. Ein Ziel der Gewerkschaften ist die Bildung möglichst vieler Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen und die Unterstützung dieser Arbeitnehmervertretungen in ihrer täglichen Arbeit.
